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Die Notwendigkeit zur Verbesserung der Qualität elektronischer Produktdaten im Datentransfer zwischen Industrie und Großhandel in der Sanitär-Heizung-Klima (SHK)-Branche gab bereits vor vielen Jahren den Anstoß für die Initiierung eines Datenqualitätsmanagements durch den Deutschen Großhandelsverband Haustechnik (DGH) und die ARGE Neue Medien. Im Fokus der gemeinsamen Arbeit im Datenqualitätsmanagement standen die Abstimmung und Kontrolle der Datenqualität innerhalb des Patenprüfmodells, aber auch die Optimierung der Prozesse zwischen Industrie und Handel bei der Datenprüfung und -bereitstellung.
Die Datenqualitätsrichtlinie wird durch den Arbeitskreis Normierung Stammdaten entwickelt. Dieser setzt sich aus Vertretern von ARGE Neue Medien, BVBS (Bundesverband Bausoftware), DG Haustechnik sowie ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima). Sie umfasst einen allgemeinen Teil (DQR der SHK-Branche) sowie verschiedene Anhänge:
Anhang 1: Definition der Dateninhalte / Grundlagen zur Datenqualität
Anhang 2: Qualitätsanforderungen des DG Haustechnik an die Datenlieferungen der Industrie
Anhang 3: Qualitätsanforderungen des ZVSHK an die Datenlieferungen des Großhandels und der Industrie
Hersteller, die Mitglied der ARGE Neue Medien sind, können sich dort bei der Bereitstellung der Daten unterstützen lassen. Nicht-ARGE-Mitglieder, die Teilnehmer von Open Datacheck sind, werden durch das Service Team von Open Datacheck betreut. Neben der DQR mit den entsprechenden Anhängen ist eine Schnittstellenbeschreibung für Datenlieferanten verfügbar, die eine schnelle Umsetzung der geforderten Datenqualität unterstützt.
Mit Einführung der neuen DQR 10.0 zum 01.04.2025 sind eine Reihe von Änderungen gültig geworden, wie z. B. neue Inhalte in den Kopfdaten, neue Dokumententypen in der Artikeldokumentenzuordnung, optionale Nutzung von Zubehörgruppen, Aktualisierung der verwendbaren ETIM Versionen sowie Ausnahmen der erlaubten Artikeltypänderungen. Zum besseren Verständnis der Änderungen der neuen DQR 10.0 wurden Videos mit Erklärungen zu den Inhalten erstellt.
In der Playlist erfahren Sie welche Änderungen in der Open Datacheck SHK Plattform entstehen durch die Einführung der DQR 10.0. Um die zukünftige Datenversorgung zu erleichtern, gibt es zu folgenden Änderungsthemen ein kurzes Video: Kopfdaten, Artikeldaten, Artikeldokumentzuordnungen, Artikeltexte und Gruppen, Artikelattribute und Prüfungen.
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Dieser Nachweis muss in Form des standardisierten UN 38.3-Reports der Vereinten Nationen erbracht werden. Weiterhin müssen Lithiumbatterien und Artikel, denen Lithiumbatterien beigefügt sind, beim Versand gekennzeichnet werden. Neben der Kennzeichnung als „voll-geregeltes“ Gefahrgut gibt es die Anforderung der Kennzeichnung entsprechend der Sondervorschrift SV188.
Die Gesetzgebung umfasst hier bereits Produkte, welche nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden. Auch die Haustechnik hat entsprechende Produkte, wie z. B. Elektronikarmaturen mit Batterien, Kosmetikspiegel mit Akku oder Presswerkzeuge mit Akku.
Da die Übergangsfrist für die Bereitstellung am 31.12.2019 endet, wird mit der DQR 5.2 die Übertragung der erforderlichen Angaben ermöglicht. Durch diese kann der Prüfreport (als zusätzlicher Dokumenttyp „PL“ Prüfreport Lithiumbatterien) und die Angabe, ob eine Kennzeichnung nach SV188 erforderlich ist (Attributsystem „Batteriekennzeichnung“), übertragen werden.
Ab den 02.12.2019 ist eine Verarbeitung dieser zusätzlichen Informationen auf Open Datacheck möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Team Open Datacheck: service@open-datacheck.de, Tel. 05251 1614-14.