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Checkliste ELBRIDGE für den Handel

Wenn Sie an ELBRIDGE teilnehmen möchten, folgen Sie einfach den nachfolgenden Schritten. Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

1. Herunterladen aller Informationen zum Standard

Die Schnittstellenbeschreibung können Sie hier herunterladen:

2. Open Connect Vertrag abschließen

Open Connect ELBRIDGE ist das zentrale Verzeichnis für Hersteller-Konfiguratoren und Großhandelsshops.

Für das Szenario "Start des Handwerkers im Großhandelsshop" (vgl. ELBRIDGE 1.0) können die Hersteller im Open Connect Verzeichnisdienst eintragen, welche Konfiguratoren sie am Markt anbieten und die entsprechenden Einsprungadresse (URL) hinterlegen (Prozessanbieter). Dadurch kann der Großhandelsshop diese Konfiguratoren automatisiert anwählen (Prozessnutzer). Die Bekanntmachung der Konfiguratoren in Open Connect ist unabhängig von der tatsächlichen Geschäftsbeziehung zu den einzelnen Herstellern. Diese Vereinbarung wird weiterhin individuell geschlossen. 

Für das Szenario "Start des Handwerkers auf Website der Industrie" (vgl. ELBRIDGE 2.0) ist eine Registrrierung des Großhandelsshops als Gegenstelle für das zentrale Interface unbedingt erforderlich. Der teilnehmende Großhändler hinterlegt die URL seines Shops (Prozessanbieter), damit der Handwerker diesen über das Interface auswählen kann und die Bestellung ausführen kann. Es können sich nur ETIM Mitglieder und deren Tochter- bzw. Mitgliedsunternehmen mit ihrem Großhandelsshop registrieren lassen.

 

 

3. Implementierung der Schnittstelle

Für die Implementierung der Schnittstelle können Sie die Testgegenstelle nutzen. Hiermit können Sie alle technischen Funktionen Ihrer Schnittstelle überprüfen. Alle weiteren Informationen finden Sie in der Dokumentation.

Benötigen Sie Beratung zu ELBRIDGE?

Wir helfen Ihnen gerne und bieten kostenpflichtige Beratungen zur Unterstützung Ihrer Implementierung an.

Aktuelles

Erfahren Sie mehr über das Thema ELBRIDGE oder sprechen Sie uns direkt an!

DQR 5.0 kommt zum Jahreswechsel – u.a. neue Anforderungen an Artikeltexte

Open Datacheck / News / Standardization / News / Open Datacheck / Standardisierung  - 
Ab dem 1.1.2019 wird die neue DQR 5.0 veröffentlicht und wird ab dem 1.4.2019 verpflichtend für jeden Hersteller sein. Aktuell werden noch einige Diskussionen zu den Anforderungen geführt. Allerdings ist schon klar, dass es neue Anforderungen an Artikeltexte geben wird:

 

  • Artikelkurzbeschreibung (256 Zeichen) wird Pflicht

  • Artikelbeschreibung (technisch vollständige Beschreibung des Artikels, max. 10.000 Zeichen inkl. Formatierungen) wird Pflicht, sofern diese bereits in anderen Publikationen veröffentlicht ist

Ab 1.1.2019 wird der Entwurf veröffentlicht. Dann kann auf Open Datacheck auch schon nach dem neuen Standard geprüft werden. Die aktuelle DQR 4.0 bleibt noch bis zum 30.09.2019 gültig, d h. Hersteller können Daten nach einem der beiden Standards übermitteln. Es ist jedoch sinnvoll, sich gleich zu Jahresbeginn mit der neuen DQR 5.0 zu beschäftigen. Das Datacheck Team wird die angeschlossenen Hersteller selbstverständlich proaktiv unterstützen, insbesondere durch

  • Überführung der Daten aus DQR 4.0 in die DQR 5.0

  • Prüfung der Daten nach DQR 5.0

  • Unterstützung bei den notwendigen Erweiterungen

ITEK hilft!

 

Alle Hersteller auf der Open Datacheck Plattform können sich gerne jederzeit für weitere Informationen und Hilfestellungen beim Service Team melden, telefonisch unter 05251 / 161414 oder per E-Mail an service(at)open-datacheck.de.

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