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Checkliste ELBRIDGE für den Handel

Wenn Sie an ELBRIDGE teilnehmen möchten, folgen Sie einfach den nachfolgenden Schritten. Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

1. Herunterladen aller Informationen zum Standard

Die Schnittstellenbeschreibung können Sie hier herunterladen:

2. Open Connect Vertrag abschließen

Open Connect ELBRIDGE ist das zentrale Verzeichnis für Hersteller-Konfiguratoren und Großhandelsshops.

Für das Szenario "Start des Handwerkers im Großhandelsshop" (vgl. ELBRIDGE 1.0) können die Hersteller im Open Connect Verzeichnisdienst eintragen, welche Konfiguratoren sie am Markt anbieten und die entsprechenden Einsprungadresse (URL) hinterlegen (Prozessanbieter). Dadurch kann der Großhandelsshop diese Konfiguratoren automatisiert anwählen (Prozessnutzer). Die Bekanntmachung der Konfiguratoren in Open Connect ist unabhängig von der tatsächlichen Geschäftsbeziehung zu den einzelnen Herstellern. Diese Vereinbarung wird weiterhin individuell geschlossen. 

Für das Szenario "Start des Handwerkers auf Website der Industrie" (vgl. ELBRIDGE 2.0) ist eine Registrrierung des Großhandelsshops als Gegenstelle für das zentrale Interface unbedingt erforderlich. Der teilnehmende Großhändler hinterlegt die URL seines Shops (Prozessanbieter), damit der Handwerker diesen über das Interface auswählen kann und die Bestellung ausführen kann. Es können sich nur ETIM Mitglieder und deren Tochter- bzw. Mitgliedsunternehmen mit ihrem Großhandelsshop registrieren lassen.

 

 

3. Implementierung der Schnittstelle

Für die Implementierung der Schnittstelle können Sie die Testgegenstelle nutzen. Hiermit können Sie alle technischen Funktionen Ihrer Schnittstelle überprüfen. Alle weiteren Informationen finden Sie in der Dokumentation.

Benötigen Sie Beratung zu ELBRIDGE?

Wir helfen Ihnen gerne und bieten kostenpflichtige Beratungen zur Unterstützung Ihrer Implementierung an.

Aktuelles

Erfahren Sie mehr über das Thema ELBRIDGE oder sprechen Sie uns direkt an!

DQR 5.1 kommt

Open Datacheck / Open Datacheck  - 
Aufgrund aktueller Anforderungen an die Datenstrukturen im Kontext der Verpackungs- und Elektroentsorgung haben die Verbände eine Aktualisierung der DQR beschlossen.

Aufgrund aktueller Anforderungen an die Datenstrukturen im Kontext der Verpackungs- und Elektroentsorgung haben die Verbände eine Aktualisierung der DQR beschlossen. Mit der DQR 5.1 werden folgende Änderungen eingeführt:

  • Artikel mit systemrelevanter Verpackung vorhanden (Ja / Nein) (Pflicht)
  • LUCID-Nummer (bedingt Pflicht, wenn Artikel mit systemrelevanter Verpackung vorhanden)
  • Entsorgungsdienstleister (Pflicht)
  • WEEE-Artikel enthalten (Ja / Nein) (Pflicht)
  • WEEE-Registrierungsnummer (Bedingt Pflicht, wenn WEEE-Artikel vorhanden)

Die neue Qualitätsrichtlinie wird zum 1.7. gültig. Es gibt eine Übergangsfrist für Datenlieferungen bis zum 1.11.

Teilnehmer von Open Datacheck können die Daten ab dem 1.7. nach der neuen Richtlinie liefern. Haben Sie Fragen zur DQR 5.1? Das Datacheck Service Team hilft gerne unter mail(at)open-datacheck.de oder 05251-161414

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