Durch das Lieferkettengesetz sind ab Januar 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland dazu verpflichtet, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten sicherzustellen.
Unternehmen müssen dafür sorgen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern erfüllen und grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit in der gesamten Lieferkette eingehalten werden.
Im Zuge dessen können Hersteller nun dazu auf Open Datacheck SHK eine Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettengesetztes abgeben. Dieses kann als einfacher Upload über das neue Infopaket „Erklärung zum Lieferkettengesetz“ auf Open Datacheck SHK verteilt werden.