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Open Datacheck SHK Supplier Transparency

Die Transparenz von Lieferketten sowie die Sorgfaltspflicht von Unternehmen wird immer bedeutender und kann zu Herausforderungen bei der Umsetzung führen. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Standards einzuhalten. Auch wenn Ihre Geschäftspartner über 1.000 Mitarbeiter haben, fallen Sie automatisch in die Pflicht. Die Umsetzung des Gesetzes kann im beruflichen Alltag zu Herausforderungen führen. Um die Abläufe zu vereinfachen gibt es das Modul Supplier Transparency. Mit Supplier Transparency werden die Produkte der Hersteller auf der rechtlichen Grundlage des LkSG geprüft und ausgewertet.

Umsetzung des LkSG über Open Datacheck SHK

  1. Zunächst werden entsprechende Lieferkettenerklärungen (sog. Lieferantenerklärungen) eingeholt.
  2. Anhand der Artikelstammdaten werden Risikoanalysen durchgeführt.
  3. Informationen zu den deklarierten Risikoländern werden dabei berücksichtigt, um anschließend Fragebögen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu versenden.
  4. Nach Rücksendung werden diese überprüft und anschließend im Supplier Transparency Modul veröffentlicht.

Diese Daten und Inhalte können zusätzlich für den jährlichen Bericht an die BAFA - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - zur Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht genutzt werden.

Wie funktioniert Open Datacheck Supplier Transparency?

Fakten

Lieferantenerklärung und Fragebögen

Automatische Abfrage der Gründe für die Risiken über Fragebögen an Hersteller.

Risikomanagementsystem

Ermittlung und Darstellung von Risiken über ein Ampelsystem zur besseren Übersicht und Verständlichkeit.

Differenzierte Risikoanalyse

Differenzierte Risikoanalyse auf der Basis der Produktdaten und öffentlicher internationaler Datenbanken zu Risiken.

Use Case

Auf den unteren Screenshots ist die Darstellung der Herstellerübersicht sowie einer Risikoanalyse eines beispielhaften Herstellers.

Vorteile

Transparenz


Transparente Darstellung und Kommunikation zur Einhaltung des LkSG und möglicher Risiken bei Herstellern.

Kosteneffizienz durch Aufwandsreduzierung


Reduzierung von manuellen und personellen Aufwänden zur Organisation rechtlicher Vereinbarungen und Kontrollprozessen.

Herstellerübersicht


Klare Übersicht über alle Hersteller zum Thema Risikomanagement und entsprechendem Ampel-Status.

Unterstützung BAFA-Berichtspflichten


Bereitstellung der Lieferantenerklärungen, -fragebögen, Risikoanalyse Ergebnisse sowie Risikominimierungsmaßnahmen zur Nutzung im jährlichen BAFA-Bericht.

Kostenlose Nutzung


Die Nutzung der Open Datacheck Erweiterung ist für Sie als Teilnehmer - Großhandel sowie Hersteller - kostenlos. Somit profitieren Sie von allen Vorteilen ohne zusätzliche Ausgaben.

Proaktive Risikovermeidung


Risiken in Ihren bestehenden Lieferketten aktiv identifizieren und minimieren und somit rechtlichen Anforderungen gerecht werden.

Wie können Sie als Hersteller Open Datacheck nutzen?

Fordern Sie noch heute die Teilnahmevereinbarung an oder nehmen Sie an einem kostenlosen Webinar teil.

ÜBERBLICK ZUM LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ (LKSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (kurz: LkSG) ist eine Gesetzgebung, die darauf abzielt, Unternehmen zu verpflichten, entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Standards einzuhalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Verantwortung der Unternehmen für die Bedingungen, unter denen ihre Produkte hergestellt werden, insbesondere im Ausland. Das LkSG konzentriert sich dabei hauptsächlich auf die Wahrung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten sowie natürlich auch im eigenen Unternehmen.

Unternehmen müssen dementsprechend geeignete Maßnahmen ergreifen, um Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern oder zu mindern. Dazu können Audits, Schulungen, Risikoanalysen und die Zusammenarbeit mit Herstellern gehören.

Weiterhin wird vorgeschrieben, dass Unternehmen transparent über ihre Bemühungen zur Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht berichten. Dies erfolgt durch einen jährlichen Bericht an die BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Unternehmen, die gegen die Anforderungen des Gesetzes verstoßen, können mit Geldbußen belegt werden. Die genauen Sanktionen können je nach Schwere des Verstoßes variieren.

Aktuelles

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