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Die Transparenz von Lieferketten sowie die Sorgfaltspflicht von Unternehmen wird immer bedeutender und kann zu Herausforderungen bei der Umsetzung führen. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Standards einzuhalten. Die Umsetzung des Gesetzes kann im beruflichen Alltag zu Herausforderungen führen. Um die Abläufe zu vereinfachen gibt es Supplier Transparency.
Mit Supplier Transparency werden die Produkte Ihrer Lieferanten auf der rechtlichen Grundlage des LkSG geprüft und ausgewertet. Dabei werden an Ihre Lieferanten automatisch entsprechende Lieferkettenerklärungen verteilt sowie bei Angabe von deklarierten Risikoländern ein anschließender Fragebogen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht versendet. Bei Rückgabe werden diese geprüft und Ihnen abschließend bereitgestellt. Diese Daten und Inhalten können Sie zusätzlich für Ihren jährlichen Bericht an die BAFA - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - zur Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht nutzen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (kurz: LkSG) ist eine Gesetzgebung, die darauf abzielt, Unternehmen zu verpflichten, entlang ihrer Lieferketten soziale und ökologische Standards einzuhalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Verantwortung der Unternehmen für die Bedingungen, unter denen ihre Produkte hergestellt werden, insbesondere im Ausland. Das LkSG konzentriert sich dabei hauptsächlich auf die Wahrung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten sowie natürlich auch im eigenen Unternehmen.
Unternehmen müssen dementsprechend geeignete Maßnahmen ergreifen, um Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern oder zu mindern. Dazu können Audits, Schulungen, Risikoanalysen und die Zusammenarbeit mit Lieferanten gehören.
Weiterhin wird vorgeschrieben, dass Unternehmen transparent über ihre Bemühungen zur Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflicht berichten. Dies erfolgt durch einen jährlichen Bericht an die BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Unternehmen, die gegen die Anforderungen des Gesetzes verstoßen, können mit Geldbußen belegt werden. Die genauen Sanktionen können je nach Schwere des Verstoßes variieren.
Automatische Abfrage der Gründe für die Risiken über Fragebögen an Lieferanten.
Ermittlung und Darstellung von Risiken über ein Ampelsystem zur besseren Übersicht und Verständlichkeit.
Differenzierte Risikoanalyse auf der Basis der Produktdaten und öffentlicher internationaler Datenbanken zu Risiken.
Transparenz
Transparente Darstellung und Kommunikation zur Einhaltung des LkSG und möglicher Risiken bei Lieferanten.
Kosteneffizienz durch Aufwandsreduzierung
Reduzierung von manuellen und personellen Aufwänden zur Organisation rechtlicher Vereinbarungen und Kontrollprozessen.
Lieferantenübersicht
Klare Übersicht über alle Lieferanten zum Thema Risikomanagement und entsprechendem Ampel-Status.
Unterstützung BAFA-Berichtspflichten
Bereitstellung der Lieferantenerklärungen, -fragebögen, Risikoanalyse Ergebnisse sowie Risikominimierungsmaßnahmen zur Nutzung im jährlichen BAFA-Bericht.
Unterstützung der Unternehmenswerte
Diese Berichte bieten eine Möglichkeit für Sie, Ihre Verantwortung und Engagement für ethische Lieferketten öffentlich zu demonstrieren.
Proaktive Risikovermeidung
Risiken in Ihren bestehenden Lieferketten aktiv identifizieren und minimieren und somit rechtlichen Anforderungen gerecht werden.
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