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GAEB

Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen normiert seit vielen Jahren Dateninhalte und -prozesse im Bauwesen.

Die Arbeitsergebnisse des GAEB werden vom DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) herausgegeben. Sie sind Voraussetzungen für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA). Im SHK-Großhandel sind GAEB-Prozesse mit dem Handwerk sehr relevant. Grundsätzlich sind folgende Datenaustauschphasen geregelt:

  • D93 Preisanfrage
  • D94 Preisangebot
  • D96 Bestellung
  • D97 Auftragsbestätigung
  • D98 Lieferschein
  • D99 Rechnung

Für den Datenaustausch zwischen Planer und Handwerker existieren darüber hinaus folgende Datenaustauschphasen:

  • D81 Leistungsbeschreibung
  • D82 Kostenanschlag (Kostenvoranschlag)
  • D83 Angebotsaufforderung
  • D84 Angebotsabgabe
  • D85 Nebenangebot
  • D86 Auftragsvergabe
  • D88 Nachtrag
  • D89 Rechnung

Faktisch wendet der Großhandel nur die Phasen D93 und D94 an. Oft leitet der Handwerker auch Dateien nach D83 und D84 einfach weiter. Die GAEB-Prozesse sind relativ ineffizient, weil die Datenqualität der eingehenden Nachrichten nicht einheitlich ist.

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